Die gesellschaftliche Diskussion über Recht auf Leben und Recht auf Sterben ist mit dem neuen Sterbeverfügungsgesetz zum assistierten Suizid nicht abgeschlossen, Das bestätigte der Verfassungsrechtler der Universität Salzburg und Leiter des Instituts für Menschenrechte Prof. Reinhard Klaushofer beim dritten KA-Talk der Katholischen Aktion im neuen Kapitelsaal. Er gab einen Überblick über die seit Jänner geltende gesetzliche Regelung, die unter bestimmten Bedingungen Straffreiheit gewährt, und stellte sie in Verbindung mit menschenrechtlichen Überlegungen. Zur Veranstaltung im Kapitelsaal waren Vertreter der Kooperationspartner Hospizbewegung und Plattform Menschenrechte gekommen, in der Diskussion schilderte eine klinische Psychologin die Berührungsängste in Medizin und Spitalswesen mit diesem Thema. Knapp 50 Personen waren online dabei und haben ihre Fragen über Whattsapp gestellt. Die Katholische Aktion hat sich dem Thema assistierter Suizid bereits aus moraltheologischer und rechtsphilosophischer Sicht in eigenen Veranstaltungen gewidmet. Der zwiespältige Umgang der Gesellschaft mit dem Lebensende wird in Zukunft verstärkten Einsatz der Katholischen Aktion erfordern, erwartet KA-Präsidentin Elisabeth Mayer.
Auf dem Foto:
v.l.: Christof Eisl (GF Hospiz-Bewegung Salzburg), Pepo Mautner (Menschenwürdebauftragter der KA), Reinhard Klaushofer (Referent des Abends), Elisabeth Mayer (KA-Präsidentin)